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| Zwischen dem Skipper und den Mitseglern wird
folgende Mitsegelvereinbarung abgeschlossen: |
| 1.Skipper und Eigner |
| Der Skipper (Eigner) stellt eine moderne , vollausgerüstete Hochseeyacht für den Segeltörn zur Verfügung. |
| Der Skipper versichert, dass er die notwendigen Erfahrungen, Kenntnisse und Qualifikation besitzt, um die Yacht unter |
| Segel und Motor zu führen. Er weist die Mitsegler in die Bedienung der Yacht ein und führt eine gründliche Sicherheits- |
| einweisung durch. |
| 2.Pflichten der Mitsegler |
| Jeder Mitsegler beachtet die Anweisungen des Skippers und informiert ihn bzw. den jeweiligen Wachführer. |
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Alle achten selbst auf ihre persönliche Sicherheit und tragen bei Bedarf und in jedem Falle auf Anweisung des Skippers |
| Rettungswesten. Gute Seemannschaft ist das Gebot für alle Mitsegler, sie leisten einen aktiven Beitrag für das Gelingen |
| des Törns.. Jeder Mitsegler ist für die Sauberkeit an Bord mitverantwortlich. und beteiligt sich aktiv am Bordleben. |
| Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften ist jeder Mitsegler selber |
| verantwortlich . Muss ein Mitsegler Medikamente nehmen, sollte der Skipper informiert werden. |
| Handelt ein Mitsegler gegen die gemeinschaftlichen Interessen der gesamten Crew und gefährdet mit seinem Verhalten |
| die Sicherheit und das Leben der anderen Crewmitglieder und ist nicht bereit den Anordnungen des Skippers zu folgen, |
| so kann er nach Erreichen des nächsten Hafens vom weiteren Törnverlauf ausgeschlossen werden. |
| In diesem Fall erlischt die Vereinbarung. |
| 3.Törnkosten,Zahlungen und Rücktritt |
| Die Mitsegler beteiligen sich an den Kosten. Das sind insbesondere die Bootsnutzungskosten ,ARC Gebühren und |
| die Bordkasse. Zur Bordkasse gehören Kosten für Verpflegung, Getränke ,Kraftstoffe, Hafengebühren und |
| Einklarierungsgebühren etc .Für die Versicherung des Schiffes kommt der Skipper auf |
| Die Mitsegelbestätigung muss schriftlich erfolgen. |
| Mit jedem Mitsegler wird eine Vereinbarung über Törnkosten, Zahlungs- und Rücktrittbedingungen abgeschlossen. |
| Bei Rücktritt des Teilnehmers und kein Ersatzmitsegler springt ein und eine Meldestornierung bei der ARC ist nicht mehr |
| möglich ,können die ARC Gebühren nicht erstattet werden. |
| Kann die Weltumseglung auf Grund unvorhergesehene Ereignisse nicht realisiert werden, so erhält jeder Teilnehmer |
| sein volles Geld zurück |
| Um Risiken im Rahmen der Reiserücktritt-, Unfall-Haftpflicht-, Kranken- und Reisegepäckversicherung abzudecken , |
| empfehlen wir eigene Vorsorge zu treffen. |
| 4.Haftungsausschluss |
| Jeder Mitsegler fährt auf eigene Gefahr mit und verzichtet auf Ersatzansprüche aus allen rechtlichen Gesichtspunkten |
| für Personen- und Sachschäden gegen den Skipper und die anderen Mitsegler, wenn der Schaden auf fahrlässigem |
| Verhalten beruht. Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit Schäden vorsätzlich verursacht wurden oder von einer |
| Haftpflichtversicherung getragen werden. |
| 5. Salvatorische Klausel |
| Sollten Teile dieser Vereinbarung ungültig oder undurchführbar sein oder werden, soll dies die Wirksamkeit der |
| anderen Teile der Vereinbarung nicht beeinträchtigen. Gleiches gilt, wenn sich herausstellt ,dass die Vereinbarung eine |
| Regelungslücke enthält. Anstelle des unwirksamen/undurchführbaren Teils oder zur Ausfüllung der Lücke soll diese |
| Vereinbarung so ausgelegt werden, dass sie dem beabsichtigten Zweck möglichst nahe kommt. |
| 7. Nebenbestimmungen |
| Streitigkeiten beurteilen sich nach deutschem Recht. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und/oder |
| Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt insbesondere auch für eine Aufhebung des |
| Schriftformerfordernisses. Jeder Mitsegler bestätigt , eine Ausfertigung dieses Vertrages erhalten zu haben. |
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