Mitsegelvereinbarung                         zurück  Startseite Weltumsegelung

Zwischen dem Skipper und den Mitseglern wird folgende Mitsegelvereinbarung abgeschlossen:
1.Skipper und Eigner
  Der Skipper (Eigner) stellt eine moderne , vollausgerüstete  Hochseeyacht für den Segeltörn zur Verfügung.
  Der Skipper versichert, dass er die notwendigen Erfahrungen, Kenntnisse und Qualifikation besitzt, um die Yacht unter
  Segel und Motor zu führen. Er weist die Mitsegler in die Bedienung der Yacht ein und führt eine gründliche Sicherheits-
  einweisung durch.
2.Pflichten der Mitsegler
  Jeder Mitsegler beachtet die Anweisungen des Skippers und informiert ihn bzw. den jeweiligen Wachführer.               

  Alle  achten selbst auf ihre persönliche Sicherheit und tragen bei Bedarf und in jedem Falle auf Anweisung des Skippers

  Rettungswesten. Gute Seemannschaft ist das Gebot für alle Mitsegler, sie leisten einen aktiven Beitrag für das Gelingen 
  des Törns.. Jeder Mitsegler ist für die Sauberkeit an Bord  mitverantwortlich. und beteiligt sich aktiv am Bordleben. 
  Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften  ist jeder Mitsegler selber  
  verantwortlich . Muss ein  Mitsegler Medikamente nehmen, sollte der Skipper informiert werden.
  Handelt ein Mitsegler gegen die gemeinschaftlichen Interessen der gesamten Crew und gefährdet mit seinem Verhalten
  die Sicherheit und das Leben der anderen Crewmitglieder und ist nicht bereit den Anordnungen des Skippers zu folgen,   
  so   kann er nach Erreichen des nächsten Hafens vom weiteren  Törnverlauf ausgeschlossen werden. 
  In diesem Fall erlischt die Vereinbarung.   
3.Törnkosten,Zahlungen und Rücktritt
  Die Mitsegler beteiligen sich an den Kosten. Das  sind insbesondere die Bootsnutzungskosten ,ARC Gebühren und
  die Bordkasse. Zur   Bordkasse  gehören Kosten für Verpflegung, Getränke ,Kraftstoffe, Hafengebühren und  
  Einklarierungsgebühren etc .Für die Versicherung des Schiffes kommt der Skipper auf
  Die Mitsegelbestätigung muss schriftlich erfolgen.
  Mit jedem Mitsegler wird eine Vereinbarung über Törnkosten, Zahlungs- und Rücktrittbedingungen abgeschlossen.
  Bei Rücktritt des Teilnehmers  und kein Ersatzmitsegler springt ein und eine Meldestornierung bei der ARC ist nicht mehr 
  möglich ,können die ARC Gebühren nicht erstattet werden. 
  Kann die Weltumseglung  auf  Grund unvorhergesehene Ereignisse nicht realisiert werden, so erhält jeder Teilnehmer
  sein  volles Geld zurück
  Um Risiken im Rahmen der Reiserücktritt-, Unfall-Haftpflicht-, Kranken- und Reisegepäckversicherung abzudecken ,
  empfehlen wir eigene Vorsorge zu treffen.
  
4.Haftungsausschluss
  Jeder Mitsegler fährt auf eigene Gefahr mit und verzichtet auf Ersatzansprüche aus allen rechtlichen Gesichtspunkten
  für Personen- und Sachschäden gegen den Skipper und die anderen Mitsegler, wenn der Schaden auf fahrlässigem 
  Verhalten beruht. Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit Schäden vorsätzlich verursacht wurden oder von einer
  Haftpflichtversicherung getragen werden.
5. Salvatorische Klausel
  Sollten Teile dieser Vereinbarung ungültig oder undurchführbar sein oder werden, soll dies die Wirksamkeit der 
  anderen Teile der Vereinbarung nicht beeinträchtigen. Gleiches gilt, wenn sich herausstellt ,dass die Vereinbarung eine  
  Regelungslücke enthält. Anstelle des unwirksamen/undurchführbaren Teils  oder zur Ausfüllung  der Lücke soll diese 
  Vereinbarung so ausgelegt werden,  dass sie dem beabsichtigten Zweck möglichst nahe kommt. 
   
7. Nebenbestimmungen
  Streitigkeiten beurteilen sich nach deutschem Recht. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und/oder
  Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt insbesondere auch für eine Aufhebung des
  Schriftformerfordernisses. Jeder Mitsegler bestätigt , eine Ausfertigung dieses Vertrages  erhalten zu haben.
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